Sichern Sie Ihr Unternehmen
mit unserer Hinweis­geberplattform!

Die digitale interne Meldestelle

Icon Recht

DSGVO-konform

Icon Minimierung

Haftungsminimierung

Icon Historie

Revisionssicher

Icon Schild

Reputationsschutz

Mitarbeiter arbeiten an Konzept
Ihre sichere interne Meldestelle

Hinweisgeberschutz
sicher umsetzen

Implementieren Sie eine zuverlässige und sichere Lösung, um die Anforderungen des Hinweis­geber­schutzgesetzes (HinSchG) zu erfüllen. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken. Unsere Plattform bietet eine benutzer­freundliche und anonyme Möglichkeit, um Missstände an Ihre interne Meldestelle weiterzugeben.

Mitarbeiter zeichnen auf digitales Whiteboard
Warum unsere Plattform?

Ihre Vorteile
auf einen Blick

Icon Benutzer minus

Anonymität

Wenn die hinweisgebende Person keine persönlichen Daten angeben möchte, bleibt die Person vollständig anonym.

Icon Schloss

Hohe Sicherheits­standards

Die Meldungen werden verschlüsselt in der Datenbank abgelegt und können nur von der autorisierten internen Meldestelle abgefragt werden.

Icon Ordner

Intuitives Fallmanagement

Verwalten Sie eingehende Meldungen effizient und verfolgen Sie den Bearbeitungs­status.

Icon Recht

Rechts­konformität

Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes mühelos.

Icon Händeschütteln

Transparenz und Vertrauen

Stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen durch gesetzeskonforme und sichere Bearbeitungsprozesse.

Icon Zeit

Frühzeitige Problemerkennung

Identifizieren und beheben Sie Missstände frühzeitig, bevor sie zu größeren Problemen werden.

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen

Für welche Unternehmen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?

Das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Richtlinie) gilt in Deutschland für jeden Beschäftigungsgeber. Verpflichtend ist die Einrichtung einer internen Meldestelle bei mindestens 50 Beschäftigten.

Ein Hinweisgeberportal ist eine Online-Plattform, auf der Hinweisgeber ihre Missstände oder Verstöße innerhalb einer Organisation melden können. Es ist wichtig, dass ein Hinweisgeberportal Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet, um die Anonymität von Hinweisgebern zu schützen.

Innerhalb von 7 Tagen müssen interne Meldestellen den Eingang der Meldung gegenüber dem Hinweisgeber bestätigen.

Innerhalb von 3 Monaten nach der Meldung muss die Meldestelle den Hinweisgeber zudem darüber informieren, welche Maßnahmen getroffen wurden.

Starten Sie noch heute!

Schützen Sie Ihr Unternehmen und fördern Sie eine Kultur der Offenheit und Verantwortung.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Demo und erfahren Sie, wie unsere Plattform Ihr Unternehmen unterstützen kann.