Sichern Sie Ihr Unternehmen
mit unserer Hinweisgeberplattform!
Die digitale interne Meldestelle
DSGVO-konform
Haftungsminimierung
Revisionssicher
Reputationsschutz

Hinweisgeberschutz
sicher umsetzen
Implementieren Sie eine zuverlässige und sichere Lösung, um die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu erfüllen. Schützen Sie Ihr Unternehmen vor rechtlichen Risiken. Unsere Plattform bietet eine benutzerfreundliche und anonyme Möglichkeit, um Missstände an Ihre interne Meldestelle weiterzugeben.

Ihre Vorteile
auf einen Blick
Anonymität
Wenn die hinweisgebende Person keine persönlichen Daten angeben möchte, bleibt die Person vollständig anonym.
Hohe Sicherheitsstandards
Die Meldungen werden verschlüsselt in der Datenbank abgelegt und können nur von der autorisierten internen Meldestelle abgefragt werden.
Intuitives Fallmanagement
Verwalten Sie eingehende Meldungen effizient und verfolgen Sie den Bearbeitungsstatus.
Rechtskonformität
Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes mühelos.
Transparenz und Vertrauen
Stärken Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen durch gesetzeskonforme und sichere Bearbeitungsprozesse.
Frühzeitige Problemerkennung
Identifizieren und beheben Sie Missstände frühzeitig, bevor sie zu größeren Problemen werden.
Häufig gestellte Fragen
Für welche Unternehmen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblower-Richtlinie) gilt in Deutschland für jeden Beschäftigungsgeber. Verpflichtend ist die Einrichtung einer internen Meldestelle bei mindestens 50 Beschäftigten.
Was ist ein Hinweisgeberportal oder Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgeberportal ist eine Online-Plattform, auf der Hinweisgeber ihre Missstände oder Verstöße innerhalb einer Organisation melden können. Es ist wichtig, dass ein Hinweisgeberportal Datensicherheit und Datenschutz gewährleistet, um die Anonymität von Hinweisgebern zu schützen.
Welche Fristen sind einzuhalten?
Innerhalb von 7 Tagen müssen interne Meldestellen den Eingang der Meldung gegenüber dem Hinweisgeber bestätigen.
Innerhalb von 3 Monaten nach der Meldung muss die Meldestelle den Hinweisgeber zudem darüber informieren, welche Maßnahmen getroffen wurden.
Starten Sie noch heute!
Schützen Sie Ihr Unternehmen und fördern Sie eine Kultur der Offenheit und Verantwortung.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Demo und erfahren Sie, wie unsere Plattform Ihr Unternehmen unterstützen kann.



